Mit dem vom Hessischen Innenministerium entwickeltem Leitfaden „Auswahl von Schaummitteln“ aus dem Jahr 2015 wurde u.a. auf die Aspekte des Umweltschutzes beim Einsatz von Schaummitteln eingegangen. Schaummittel sind im Regelfall als umweltgefährdend eingestuft und deshalb ist ein Eindringen von Schaummitteln in den Boden, das Grundwasser und Oberflächenwasser zu vermeiden bzw. auf das unvermeidliche Maß zu begrenzen.
Dieses hatte zur Folge, dass eine praxisorientierte Ausbildung mit Schaummitteln und dem Schaumlöschverfahren nicht bzw. nur mit besonderen umweltrechtlichen Genehmigungen erfolgen kann. Für eine wirksame Brandbekämpfung müssen aber auch das richtige einsatztaktische Vorgehen sowie die Eigenschaften des Löschmittels vermittelt werden. Verschiedene Hersteller haben aus diesem Grund sogenannte Ausbildungshilfen in Form einer „Miniatur-Schaum-Übungsanlagen“ entwickelt, mit denen eine Ausbildung in der Anwendung von Schaumlöschverfahren in kleinem Maßstab möglich ist.
Mit dieser Übungsanlage können somit theoretische Unterrichte durch anschauliche Versuche und spannende Übungen ergänzt werden. Die Übungsanlage umfasst alle für einen Schaumeinsatz notwendigen Strahlrohre, Schläuche und Gerätschaften der Feuerwehr in einem verkleinerten Maßstab. Es sind nur geringe Mengen Schaum notwendig, um alle in der Praxis vorkommenden Effekte simulieren zu können. Die Ausbildung ist dadurch ressourcenschonend und umweltgerecht.
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport beschafft nun nach einem entsprechenden Ausschreibungsverfahren im Jahr 2017 achtundzwanzig solcher Schaumlöschtrainer, die für die Ausbildung den Landkreisen, den Berufsfeuerwehren und der Hessischen Landesfeuerwehrschule übergeben werden.
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